RS Vwgh 2001/3/28 98/13/0026

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Veröffentlicht am 28.03.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §147;
BAO §150;
BAO §303 Abs4;
UStG 1972 §12;

Rechtssatz

Ob der Prüfer bereits im Rahmen der Betriebsprüfung "eine eventuelle Berichtigung der Vorsteuer" hätte durchführen müssen, ist für die Verfahrenswiederaufnahme ohne Belang. Abgesehen davon, dass einem Betriebsprüfungsbericht kein Bescheidcharakter zukommt, steht ein Verschulden des Finanzamtes an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs 4 BAO nicht entgegen (Hinweis E 23.4.1998 95/15/0108; E 27.4.2000, 97/15/0207).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998130026.X03

Im RIS seit

19.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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