RS Vwgh 2001/3/28 96/13/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2001
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993 §4 Abs1;

Rechtssatz

Ein Miethaus, für welches der Unternehmer (Vermieter) eine Hausbesorgerin angestellt hat, stellt eine Betriebsstätte iSd § 4 Abs 1 KommStG 1993, also eine der unternehmerischen Tätigkeit dienende feste örtliche Anlage oder Einrichtung, dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996130018.X07

Im RIS seit

19.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten