RS Vwgh 2001/3/28 2000/04/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2001
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §28 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe der Behörde, von Amts wegen alle Fakten zu erheben, die möglicherweise für eine Nachsichtserteilung sprechen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. Jänner 1996, Zl. 95/04/0124).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000040079.X02

Im RIS seit

08.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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