RS Vwgh 2001/3/30 2000/02/0195

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Veröffentlicht am 30.03.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §42 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs2a;
VStG §6;

Rechtssatz

Verkehrspolitische Zielsetzungen bilden keinen von der Rechtsordnung anerkannten Rechtfertigungsgrund. Die Strafbarkeit gesetzwidrigen Verhaltens wird daher nicht schon durch die Berufung darauf ausgeschlossen, das Verhalten sei "verkehrspolitisch" motiviert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020195.X02

Im RIS seit

20.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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