RS Vwgh 2001/4/3 2000/08/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs1;

Rechtssatz

Es ist zu prüfen, ob dem Leistungsbezieher der Umstand, dass er den Überbezug tatsächlich nicht erkannt habe, nach seinen diesbezüglichen Lebens- und Rechtsverhältnissen vorwerfbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000080016.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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