RS Vwgh 2001/4/4 2000/01/0529

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Veröffentlicht am 04.04.2001
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/01/0369 E 4. April 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Taten haben bei der nach § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 vorzunehmenden Beurteilung der Voraussetzung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft grundsätzlich dann weniger Gewicht, wenn sie weiter zurückliegen (Hinweis E 7.9.2000, 2000/01/0117). Dabei ist auch der Zeitraum des Wohlverhaltens nach einer Straftat zu beachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000010529.X01

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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