RS Vwgh 2001/4/4 98/09/0107

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Veröffentlicht am 04.04.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AufG 1992 §7 Abs1;
AufG Anzahl der Bewilligungen Land- und Forstwirtschaft 1997/II/036;
AufG Anzahl der Bewilligungen Land- und Forstwirtschaft 1997/II/131;
AuslBG §12a Abs2;
AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs7;
BHZÜV 1995 §1 Z5;

Rechtssatz

Die im Grunde des § 1 Z. 5 der Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung anzuwendenden Verordnungen des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, BGBl. II Nr. 36/1997 und 131/1997, jeweils über die Festlegung von Bewilligungen gemäß § 7 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes für die Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft, sehen keine Rangfolge für die Erteilung der beschränkten Anzahl von Bewilligungen vor, insbesondere besteht keine bevorzugte Vergabe von Bewilligungen für Erntearbeiter oder für die Landwirtschaft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090107.X01

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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