RS Vwgh 2001/4/4 2000/01/0135

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Veröffentlicht am 04.04.2001
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StbG 1985 §11a Z4a;

Rechtssatz

Von Bedeutung für die Prognose, ob der Fremde die Verleihungsvoraussetzung des § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 erfüllt, ist auch die zeitliche Distanz zwischen den Verwaltungsübertretungen und der Bescheiderlassung, weil Taten grundsätzlich dann weniger Gewicht haben, wenn sie weiter zurückliegen (Hinweis E vom 7. 9. 2000, 2000/01/0117).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000010135.X01

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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