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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Von Bedeutung für die Prognose, ob der Fremde die Verleihungsvoraussetzung des § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 erfüllt, ist auch die zeitliche Distanz zwischen den Verwaltungsübertretungen und der Bescheiderlassung, weil Taten grundsätzlich dann weniger Gewicht haben, wenn sie weiter zurückliegen (Hinweis E vom 7. 9. 2000, 2000/01/0117).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000010135.X01Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
02.08.2013