RS Vwgh 2001/4/4 98/09/0107

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Veröffentlicht am 04.04.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AufG 1992 §7 Abs1;
AufG Anzahl der Bewilligungen Land- und Forstwirtschaft 1997/II/036;
AufG Anzahl der Bewilligungen Land- und Forstwirtschaft 1997/II/131;
AuslBG §12a Abs2;
AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs7;
AVG §39 Abs2;
BHZÜV 1995 §1 Z5;

Rechtssatz

Ein kurzfristig (in der Zukunft) auftretender Arbeitskräftebedarf durfte nicht durch "Zurückbehalten von Bewilligungen" gedeckt werden, sondern dieser wäre allenfalls - wie dies im Jahr 1997 bereits einmal geschehen ist (vgl. die Verordnung BGBl. II Nr. 131/1997) - durch Erlassung einer weiteren Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales über zusätzliche Bewilligungen für die Land- und Forstwirtschaft zu decken gewesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090107.X02

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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