RS Vwgh 2001/4/4 98/09/0320

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Veröffentlicht am 04.04.2001
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §12a;
AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs6;
AuslBG §4 Abs7;
BHZÜV 1995;

Rechtssatz

Sind die Voraussetzungen des § 4 Abs. 7 AuslBG nicht erfüllt, dann kann dahingestellt bleiben, ob allenfalls Voraussetzungen nach anderen Bestimmungen - wie etwa des § 4 Abs. 1 oder des § 4 Abs. 6 AuslBG - die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung rechtfertigen würden (Hinweis VwGH E 26. September 1996, Zl. 96/09/0142).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090320.X01

Im RIS seit

20.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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