RS Vwgh 2001/4/5 2000/15/0150

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Veröffentlicht am 05.04.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
EStG 1972 §2;
FinStrG §33;
FinStrG §98 Abs3;

Rechtssatz

Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Einkommensteuerpflicht von Beratungshonoraren kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden (Hinweis E 25.3.1999, 97/15/0056).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000150150.X01

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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