RS Vfgh 2002/1/31 B98/02

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Veröffentlicht am 31.01.2002
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

StVG §102 Abs2
StVG §120
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Rechtssatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Beschwerdeerhebung gegen einen die Beschwerde des in Strafhaft befindlichen Antragstellers hinsichtlich der Durchsuchung von dessen Haftraum abweisenden Bescheides wegen Aussichtslosigkeit; Ablehnung der Beschwerde zu gewärtigen

Entscheidungstexte

  • B 98/02
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 31.01.2002 B 98/02

Schlagworte

Strafvollzug, Beschwerderecht, VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2002:B98.2002

Dokumentnummer

JFR_09979869_02B00098_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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