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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §15 Abs2Rechtssatz
Zurückweisung der Beschwerde wegen des nicht verbesserungsfähigen inhaltlichen Mangels eines fehlenden Aufhebungsbegehrens (vgl. VfSlg. 12.442/1990; 14.510/1996; 15.289/1998 mit weiteren Hinweisen). (Beschwerde einer Bezirkshauptmannschaft wegen willkürlicher Entscheidung des UVS betreffend Abrundung einer Eigenjagd gem. §11 Krnt JagdG 2000)Zurückweisung der Beschwerde wegen des nicht verbesserungsfähigen inhaltlichen Mangels eines fehlenden Aufhebungsbegehrens vergleiche VfSlg. 12.442/1990; 14.510/1996; 15.289/1998 mit weiteren Hinweisen). (Beschwerde einer Bezirkshauptmannschaft wegen willkürlicher Entscheidung des UVS betreffend Abrundung einer Eigenjagd gem. §11 Krnt JagdG 2000)
(Vgl auch B1124/03, B v 23.09.03).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Formerfordernisse, VfGH / MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B1587.2001Dokumentnummer
JFR_09979775_01B01587_01