RS Vwgh 2001/4/20 2001/02/0003

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Veröffentlicht am 20.04.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §67g Abs1 idF 1998/I/158;
AVG §67g Abs2 Z2 idF 1998/I/158;
StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;
VStG §24;

Rechtssatz

Gegen das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 67g Abs. 2 Z. 2 AVG bestehen keine Bedenken (Hinweis E 24. November 1999, 99/03/0310), wenn die Entscheidung im Hinblick auf die Einvernahme des Meldungslegers und das bei der mündlichen Berufungsverhandlung abgegebene Sachverständigengutachten eine "entsprechende Beratung in der zuständigen Kammer" erfordert hat.

Schlagworte

BerufungsverfahrenAlkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001020003.X03

Im RIS seit

17.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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