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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §67g Abs1 idF 1998/I/158;Rechtssatz
Gegen das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 67g Abs. 2 Z. 2 AVG bestehen keine Bedenken (Hinweis E 24. November 1999, 99/03/0310), wenn die Entscheidung im Hinblick auf die Einvernahme des Meldungslegers und das bei der mündlichen Berufungsverhandlung abgegebene Sachverständigengutachten eine "entsprechende Beratung in der zuständigen Kammer" erfordert hat.
Schlagworte
BerufungsverfahrenAlkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001020003.X03Im RIS seit
17.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.03.2012