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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EStG 1972 §18;Rechtssatz
Der Erstbeschwerdeführer (das eine Mitglied einer GesBR) kann durch das Unterbleiben des begehrten Abzuges von Sonderbetriebsausgaben des Zweitbeschwerdeführers (des anderen Mitglieds der GesBR) bei dessen Einkünften in seinen Rechten nicht berührt sein. Ihm fehlt zur Erhebung der Beschwerde die Berechtigung, weshalb die von ihm erhobene Beschwerde gem § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen ist. (Hier: Die Beschwerdeführer betreiben eine Patentanwaltskanzlei in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996140047.X01Im RIS seit
26.09.2001