RS Vwgh 2001/4/23 96/14/0047

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Veröffentlicht am 23.04.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §18;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der Erstbeschwerdeführer (das eine Mitglied einer GesBR) kann durch das Unterbleiben des begehrten Abzuges von Sonderbetriebsausgaben des Zweitbeschwerdeführers (des anderen Mitglieds der GesBR) bei dessen Einkünften in seinen Rechten nicht berührt sein. Ihm fehlt zur Erhebung der Beschwerde die Berechtigung, weshalb die von ihm erhobene Beschwerde gem § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen ist. (Hier: Die Beschwerdeführer betreiben eine Patentanwaltskanzlei in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996140047.X01

Im RIS seit

26.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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