RS Vwgh 2001/4/24 98/18/0194

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Veröffentlicht am 24.04.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
StGB §43;
StGB §43a;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/18/0056 E 7. Mai 1999 RS 1 (hier Freiheitsstrafe zur Gänze bedingt nachgesehen)

Stammrechtssatz

Die Frage des Gerechtfertigtseins des Aufenthaltsverbotes ist unabhängig von den die bedingte Nachsicht eines Teiles der Strafe begründenden Erwägungen des Gerichtes und ausschließlich aus dem Blickwinkel des Fremdenrechtes zu beurteilen (Hinweis E 9. Februar 1999, 99/18/0015, 0033).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998180194.X01

Im RIS seit

20.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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