RS Vwgh 2001/4/24 99/11/0218

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Veröffentlicht am 24.04.2001
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §7 Abs2;
FSG 1997 §7 Abs4;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat schon bisher in seiner Judikatur, und zwar zu den im vorliegenden Zusammenhang vergleichbaren Betrugsdelikten, ausgeführt, dass sich aus der Systematik des § 66 Abs. 1 und Abs. 2 KFG 1967 - Gleiches gilt für § 7 Abs. 2 und § 7 Abs. 4 FSG 1997 - eine vom Gesetzgeber gewollte eingeschränkte Relevanz von Vermögensdelikten für die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit einer Person ergibt (ausführliche Begründung im E).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999110218.X02

Im RIS seit

19.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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