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E1ENorm
11997E234 EG Art234;Rechtssatz
Die Unterlassung der Vorlage einer vorlagepflichtigen Frage der Interpretation des Gemeinschaftsrechts an den EuGH verletzt das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter (vgl zB das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 30. September 1996, VfSlg 14607/1996). Dies bezieht sich aber nur auf die Nichtvorlage durch ein nach Art 234 EG zur Vorlage verpflichtetes Gericht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000100187.X01Im RIS seit
19.07.2001Zuletzt aktualisiert am
09.05.2014