RS Vwgh 2001/4/25 2000/10/0187

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Veröffentlicht am 25.04.2001
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E1E
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
59/04 EU - EWR

Norm

11997E234 EG Art234;
B-VG Art83 Abs2;

Rechtssatz

Die Unterlassung der Vorlage einer vorlagepflichtigen Frage der Interpretation des Gemeinschaftsrechts an den EuGH verletzt das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter (vgl zB das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 30. September 1996, VfSlg 14607/1996). Dies bezieht sich aber nur auf die Nichtvorlage durch ein nach Art 234 EG zur Vorlage verpflichtetes Gericht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000100187.X01

Im RIS seit

19.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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