RS Vwgh 2001/4/25 99/10/0170

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Veröffentlicht am 25.04.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
AVG §55 Abs1;
AVG §8;

Rechtssatz

Ein Recht der Partei, bei der Befundaufnahme durch den Amtssachverständigen anwesend zu sein, normiert das Gesetz nicht.

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme FragerechtParteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999100170.X01

Im RIS seit

12.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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