RS Vwgh 2001/4/25 99/10/0190

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2001
beobachten
merken

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §16 Abs2 lita;

Rechtssatz

Zur Erfüllung des Tatbestandes nach § 16 Abs 2 lit a Forstgesetz 1975 ist es nicht erforderlich, dass eine wesentliche Schwächung oder eine gänzliche Vernichtung der Produktionskraft des Waldbodens als Folge einer Handlung oder Unterlassung bereits eingetreten ist. Entscheidend ist vielmehr, ob von der betreffenden Handlung oder Unterlassung eine die Produktionskraft des Waldbodens wesentlich schwächende oder diese gänzlich vernichtende Wirkung ausgeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999100190.X04

Im RIS seit

06.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten