RS Vwgh 2001/4/25 2000/10/0187

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Veröffentlicht am 25.04.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
70/05 Schulpflicht

Norm

AVG §37;
AVG §56;
SchPflG 1985 §11 Abs4;

Rechtssatz

Selbst allenfalls bei der Externistenprüfung unterlaufene Verfahrensmängel oder die Möglichkeit der Wiederholung der Externistenprüfung vermögen nichts daran zu ändern, dass der Nachweis eines zureichenden Erfolges des häuslichen Unterrichts - in Gestalt des Zeugnisses über eine bestandene Externistenprüfung einer entsprechenden Schule - im maßgebenden Entscheidungszeitpunkt nicht vorlag (vgl dazu das Erkenntnis vom 29. Mai 1995, Zl 94/10/0187).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000100187.X05

Im RIS seit

19.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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