RS Vwgh 2001/4/26 2000/16/0632

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Veröffentlicht am 26.04.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

FinStrG §89;
FinStrG §91 Abs2;
ZollRDG 1994 §26;

Rechtssatz

Die Beschlagnahme ist ein Verfahrensschritt zur zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache. Es handelt sich dabei um eine vorläufige Maßnahme, die nach abschließender rechtlicher Beurteilung des Sachverhaltes entweder durch Freigabe der Ware oder durch eine im Gesetz vorgesehene Entscheidung, mit der die Ware auf Dauer eingezogen bleibt, endet (Hinweis E 25. Februar 1993, 92/16/0141, ergangen zum FinStrG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160632.X02

Im RIS seit

09.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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