RS Vwgh 2001/5/2 95/12/0260

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.2001
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §51 Abs2;
GehG 1956 §13 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Die Behörde hat ihrer rechtlichen Beurteilung betreffend die Dienstunfähigkeit des Beamten einen ausreichend ermittelten Sachverhalt zu Grunde zu legen; zu diesem Zweck ist ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, in dessen Rahmen verschiedene Beweise, insbesondere auch Beweise durch ärztliche Sachverständige zu erheben sind (Hinweis E 20.5.1992, 91/12/0287; E 17.2.1993, 91/12/0165 mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995120260.X01

Im RIS seit

06.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten