RS Vwgh 2001/5/9 2000/04/0187

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Veröffentlicht am 09.05.2001
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §28 Abs1 Z2;
GewO 1994 §28 Abs1;

Rechtssatz

Die Behörde hat bei der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 28 Abs. 1 Z. 2 Einleitungssatz GewO 1994 zunächst festzustellen, welche Leistungen im Rahmen der vom Nachsichtsansuchen betroffenen Teiltätigkeit des Gewerbes in der Regel zu erbringen sind und welche Tätigkeiten beherrscht werden müssen, um solche Leistungen zufrieden stellend zu verrichten (Hinweis: E 13.12.2000, 2000/04/0109).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000040187.X01

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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