RS Vwgh 2001/5/10 98/15/0215

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Veröffentlicht am 10.05.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §263 Abs2;
BAO §263 Abs3;
BAO §270 Abs3;

Rechtssatz

Überlegungen zur "Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit" oder Gesichtspunkte der "Rotation" vermögen die tatsächliche Verhinderung von Senatsmitgliedern nicht darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150215.X03

Im RIS seit

04.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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