RS Vwgh 2001/5/10 95/15/0084

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Veröffentlicht am 10.05.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §303 Abs1 litb;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;
LiebhabereiV;

Rechtssatz

Die Qualifikation einer ausgeübten Tätigkeit als Einkunftsquelle oder als Liebhaberei stellt die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes und keine Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit b BAO dar, auf die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gestützt werden könnte (Hinweis auf 24.1.1996, 95/13/0278). Die nachteiligen Folgen einer früheren eventuell unzutreffenden Würdigung oder Wertung des unbestrittenen Sachverhaltes oder einer eventuell fehlerhaften rechtlichen Beurteilung lassen sich - gleichgültig durch welche Umstände sie veranlasst worden sind - bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Weg der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen (Hinweis E 11.5.1993, 93/14/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995150084.X03

Im RIS seit

29.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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