RS Vwgh 2001/5/17 98/16/0394

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.2001
beobachten
merken

Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AgrVG §15 idF 1993/901;
GGG 1984 TP9 litb Z4;

Rechtssatz

Wie sich aus den Erläuternden Bemerkungen (1248 der Beilagen, GP XVIII) ergibt, war Beweggrund für die begünstigte abgabenrechtliche Behandlung von bodenreformatorischen Maßnahmen die Erleichterung der Vermögensübertragungen und bücherlichen Eintragungen durch die Befreiung von öffentlichen Abgaben. Dieser gesetzgeberischen Absicht würde es zuwiderlaufen, wollte man eine für das Zustandekommen des Kaufvertrages, der der Flurbereinigung diente, nach dem Parteiwillen offensichtlich erforderliche Stundung des Kaufpreises und die damit verbundene bücherliche Sicherstellung als befreiungsschädlich ansehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998160394.X04

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten