RS Vwgh 2001/5/17 97/07/0224

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Veröffentlicht am 17.05.2001
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L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol
80/02 Forstrecht
80/06 Bodenreform

Norm

ForstG 1975;
GSGG §2 Abs1 Z1;
GSLG Tir §2 Abs1 lita;

Rechtssatz

Ein erst nach vielen Jahren (im vorliegenden Fall nach 15 Jahren) wirtschaftlich vernünftig zu bejahender Bedarf nach einem einmaligen Bringungsvorgang kann auch mit Rücksicht auf die in dieser Richtung Abhilfe bietenden Bestimmungen des Forstrechtes für sich allein nicht geeignet sein, die zweckmäßige Bewirtschaftung eines Waldgrundstückes wegen des Fehlens einer ständig vorhandenen Bringungsmöglichkeit als erheblich beeinträchtigt im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. a Tir GSLG erscheinen zu lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997070224.X01

Im RIS seit

22.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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