RS Vwgh 2001/5/17 97/07/0191

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Veröffentlicht am 17.05.2001
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L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §1488;
WWSGG §2 Abs1;
WWSLG Tir 1952 §2 Abs2;

Rechtssatz

Der rechtlichen Möglichkeit der Ersitzung eines Rechtes zur Ablagerung auf einer mit regulierten Weiderechten nach dem Tir WWSLG belasteten Fläche steht der Umstand entgegen, dass die Ersitzung eines Holzablagerungsrechtes das regulierte Weiderecht auf der betroffenen Fläche im Grunde des § 1488 ABGB zwangsläufig hätte verjähren lassen. Eine Verjährung des Weiderechts ist aber gesetzlich durch § 2 Abs. 2 Tir WWSLG ausgeschlossen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997070191.X03

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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