RS Vwgh 2001/5/17 98/16/0394

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Veröffentlicht am 17.05.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AgrVG §15 idF 1993/901;

Rechtssatz

§ 15 Abs 3 AgrVG idF BGBl Nr 1993/901 (§ 15 dieses Gesetzes regelt die Befreiung von Abgaben) ist sehr weit gefasst: Abgestellt wird auf "Rechtsvorgänge" zur Durchführung der in § 15 Abs 1 legcit genannten Verfahren oder auf die in diesen Verfahren vorgelegten "Verträge", deren Übereinstimmung mit den Zielen des Gesetzes von der Agrarbehörde festgestellt wurde."

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998160394.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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