RS Vwgh 2001/5/17 2001/07/0065

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Veröffentlicht am 17.05.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §63 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die von der Beh vorgenommene "Abweisung" eines Antrages auf Fristgewährung stellt sich - ungeachtet ihrer Bezeichnung - als eine lediglich das Verfahren betreffende Anordnung im Sinne des § 63 Abs. 2 AVG dar, die ihrem Inhalt nach mangels Bescheidcharakters einer Anfechtung vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht zugänglich ist (Hinweis B 14.1.1993, 92/18/0534).

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001070065.X08

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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