RS Vwgh 2001/5/17 98/16/0394

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Veröffentlicht am 17.05.2001
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AgrVG §15 idF 1993/901;

Rechtssatz

Grund der Neufassung des § 15 AgrVG durch BGBl Nr 1993/901 war allein die Rechtsprechung des VwGH, dass die dort normierte Abgabenfreiheit nur für Verträge gelte, die vor den Abgabenbehörden abgeschlossen werden, nicht jedoch auch für Fälle, in denen der Agrarbehörde von den Parteien bereits verbücherungsfähige Urkunden vorgelegt werden; nach wie vor soll sich die Gebührenbefreiung auf die Verwaltungsabgaben und auf die Gerichtsgebühren beziehen (1248 der Beilagen, GP XVIII).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998160394.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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