RS Vwgh 2001/5/18 2000/02/0078

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Veröffentlicht am 18.05.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs2;
AVG §67g Abs2 idF 1995/471;

Rechtssatz

§ 67g Abs. 2 AVG regelt nicht die Verkündung eines Bescheides an sich, sondern nur eine Vereinfachung der Beurkundung der bereits erfolgten Verkündigung in Abweichung der Vorschrift des § 62 Abs. 2 AVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020078.X01

Im RIS seit

10.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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