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L72004 Beschaffung Vergabe OberösterreichNorm
LVergG OÖ 1994 §58;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Nachprüfungsverfahren nach dem OÖ LVergG 1994 -
Eine nach der Aufhebung des erstinstanzlichen Nachprüfungsbescheides durch den UVS drohende Vergabeentscheidung bzw. Zuschlagserteilung könnte dadurch, dass der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, nicht aufgeschoben werden. Durch den Erfolg ihrer erhobenen Beschwerde kann die Beschwerdeführerin die Aufhebung des angefochtenen Bescheides mit der in § 42 Abs. 3 VwGG normierten Wirkung erreichen, nicht aber eine positive, ihrem Antrag stattgebende Entscheidung, mit der allenfalls eine Änderung ihrer Rechtstellung verbunden sein könnte.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Diverses Nichtvollstreckbare Bescheide VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:AW2001040035.A03Im RIS seit
25.07.2001