RS Vwgh 2001/5/18 AW 2001/04/0035

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Veröffentlicht am 18.05.2001
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Index

L72004 Beschaffung Vergabe Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

LVergG OÖ 1994 §58;
LVergG OÖ 1994 §59 Abs4;
VwGG §30 Abs2;
VwGG §42 Abs3;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Nachprüfungsverfahren nach dem OÖ LVergG 1994 -

Eine nach der Aufhebung des erstinstanzlichen Nachprüfungsbescheides durch den UVS drohende Vergabeentscheidung bzw. Zuschlagserteilung könnte dadurch, dass der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, nicht aufgeschoben werden. Durch den Erfolg ihrer erhobenen Beschwerde kann die Beschwerdeführerin die Aufhebung des angefochtenen Bescheides mit der in § 42 Abs. 3 VwGG normierten Wirkung erreichen, nicht aber eine positive, ihrem Antrag stattgebende Entscheidung, mit der allenfalls eine Änderung ihrer Rechtstellung verbunden sein könnte.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses Nichtvollstreckbare Bescheide Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:AW2001040035.A03

Im RIS seit

25.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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