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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
KJBG 1987 §31 Abs2;Rechtssatz
Es kommt in einem Verfahren iSd § 31 Abs 2 KJBG 1987 bei der - zutreffenden - Bejahung des mangelnden Sittlichkeitsbewusstseins des Dienstgebers gar nicht darauf an, ob der betroffene Jugendliche etwa nach dem "Personalstatut" seines Heimatlandes bereits volljährig gewesen ist oder nicht. Vielmehr wäre dieser Schluss im Zusammenhang mit dem dem Dienstgeber vorgeworfenen Verhalten (unter Ausnützung seiner Stellung als Arbeitgeber und Lehrberechtigter, einen Lehrling zur Unzucht missbraucht zu haben) selbst dann zulässig, wenn diese Person etwa auch nach inländischem Recht bereits die Volljährigkeit erreicht hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997020447.X02Im RIS seit
31.07.2001