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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
BWG 1993 §70 Abs2;Rechtssatz
Einem Bilanzverlust kommt eher geringe Bedeutung zu. Aussagekräftig ist demgegenüber der Jahresgewinn bzw -verlust, insbesondere in Relation zu den zur Verfügung stehenden Eigenmitteln. Weiters ist für die Frage, ob eine Gefährdung im Sinne des § 70 Abs 2 BWG vorliegt, ein hoher Anteil anmerkungsbedürftiger Kredite mit Anzeichen für eine Verschlechterung, wenngleich ohne akut erkennbare Ausfallsgefahr, von Bedeutung. Weitere Indikatoren können das Hereinnehmen von Sichteinlagen in ungewöhnlich hohem Ausmaß sowie ein geschädigter Ruf eines Bankinstitutes in der Öffentlichkeit sein Hinweis B 23.10.2000, 99/17/0417).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000170217.X04Im RIS seit
18.01.2002Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011