RS Vwgh 2001/5/21 2000/17/0217

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Veröffentlicht am 21.05.2001
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §70 Abs2;

Rechtssatz

Einem Bilanzverlust kommt eher geringe Bedeutung zu. Aussagekräftig ist demgegenüber der Jahresgewinn bzw -verlust, insbesondere in Relation zu den zur Verfügung stehenden Eigenmitteln. Weiters ist für die Frage, ob eine Gefährdung im Sinne des § 70 Abs 2 BWG vorliegt, ein hoher Anteil anmerkungsbedürftiger Kredite mit Anzeichen für eine Verschlechterung, wenngleich ohne akut erkennbare Ausfallsgefahr, von Bedeutung. Weitere Indikatoren können das Hereinnehmen von Sichteinlagen in ungewöhnlich hohem Ausmaß sowie ein geschädigter Ruf eines Bankinstitutes in der Öffentlichkeit sein Hinweis B 23.10.2000, 99/17/0417).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000170217.X04

Im RIS seit

18.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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