RS Vwgh 2001/5/22 99/05/0102

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Veröffentlicht am 22.05.2001
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Index

L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien
90/01 Straßenverkehrsordnung
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971 §28 Abs1;
GebrauchsabgabeG Wr 1966;
StVO 1960 §82 Abs1;

Rechtssatz

Bei der durch Bescheid zu erteilenden straßenpolizeilichen Bewilligung gemäß § 82 Abs. 1 StVO 1960 wird ein - von den dem Gebrauch zugrundeliegenden Rechtsverhältnissen - verschiedenes Rechtsverhältnis geschaffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999050102.X05

Im RIS seit

13.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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