RS Vwgh 2001/5/30 95/08/0301

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §113 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0050 E 27. März 1990 RS 2

Stammrechtssatz

Da der Regelungsinhalt des § 113 Abs 1 ASVG im Falle eines zu einer Beitragsnachentrichtung führenden Meldeverstoßes eine Mindesthöhe des Beitragszuschlages, nämlich das Ausmaß der Verzugszinsen gebietet, kommt ein völliges Abgehen von der Verhängung eines Beitragszuschlages nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995080301.X01

Im RIS seit

15.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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