RS Vwgh 2001/5/30 2000/13/0195

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §71 Abs2;

Rechtssatz

Die nach § 71 Abs 2 BAO der gemeinsamen Oberbehörde zustehende Verfügung der Bestimmung eines anderen anstelle des örtlich zuständigen Finanzamtes aus Gründen der Vereinfachung oder Beschleunigung des Verfahrens setzt eine Zuständigkeit des vom Abgabepflichtigen angerufenen Finanzamtes voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130195.X01

Im RIS seit

23.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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