RS Vwgh 2001/5/30 96/13/0034

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §93 Abs5;

Rechtssatz

Das in § 93 Abs 5 EStG enthaltene Abzugsverbot für Werbungskosten führt auch dazu, dass der Kapitalertragsteuer vielfach der Charakter einer Objektsteuer beigemessen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996130034.X01

Im RIS seit

23.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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