RS Vwgh 2001/5/30 96/13/0052

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34;

Rechtssatz

Eine Berücksichtigung von fiktiven Beträgen als außergewöhnliche Belastung kommt nicht in Betracht, weil sie dem Abgabepflichtigen tatsächlich nicht erwachsen sind (Hinweis E 9.7.1997, 93/13/0296).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996130052.X01

Im RIS seit

23.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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