RS Vwgh 2001/5/30 99/11/0228

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §7 Abs5;

Rechtssatz

Für die vorzunehmende Wertung im Sinne des § 7 Abs. 5 FSG 1997 sind ua. die Gefährlichkeit der Verhältnisse bei Begehung der Tat maßgeblich (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 14. Dezember 1999, Zlen. 99/11/0249 und 99/11/0306), ebenso, ob der Betreffende bereits einschlägig in Erscheinung getreten ist (vgl. auch hiezu das hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 1999, Zl. 99/11/0306).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999110228.X04

Im RIS seit

22.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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