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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass dem unabhängigen Bundesasylsenat in einem Verfahren betreffend einen Antrag auf Gewährung von Asyl im Ergebnis nicht entgegenzutreten ist, wenn er in seine Beweiswürdigung eine näher bezeichnete Stellungnahme des Vertrauensanwaltes einer österreichischen Botschaft im Heimatland des Asylwerbers miteinbezog, da ein diesbezügliches Beweisverwertungsverbot in den hier anzuwendenden Vorschriften weder vorgesehen noch sachlich geboten ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 29. März 2001, Zl. 2000/20/0458).
Schlagworte
rechtswidrig gewonnener BeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000200470.X02Im RIS seit
31.07.2001