RS Vwgh 2001/5/31 2000/20/0470

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Veröffentlicht am 31.05.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §7;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §52;

Rechtssatz

Es handelt sich bei der Stellungnahme des Vertrauensanwaltes einer österreichischen Botschaft im Heimatland des Asylwerbers um keinen Beweis durch Sachverständige im Sinn des § 52 AVG, sondern um ein Beweismittel eigener Art, dem nicht nur auf gleicher fachlicher Ebene begegnet werden kann (vgl das hg. Erkenntnis vom 27. Jänner 2000, Zl. 99/20/0488).

Schlagworte

Allgemein Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000200470.X03

Im RIS seit

31.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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