RS Vwgh 2001/6/1 99/19/0022

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Veröffentlicht am 01.06.2001
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §861;
ABGB §884;
FrG 1997 §8 Abs5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/19/0023

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass ein Rechtsanspruch der Fremden auf eine für Inländer ortsübliche Unterkunft zu bejahen gewesen wäre, weil sie in der Lage gewesen wären, durch ihre einseitige Erklärung das Anbot zum Abschluss eines Mietvertrages anzunehmen und damit das Zustandekommen des Mietvertrages ohne weiteres herbeizuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999190022.X01

Im RIS seit

13.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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