RS Vwgh 2001/6/6 98/09/0016

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Veröffentlicht am 06.06.2001
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ABGB §1153;
AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;

Rechtssatz

Dienstreisen sind grundsätzlich Arbeitsleistungen, der hiefür erforderliche Zeitaufwand ist regelmäßig Arbeitszeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090016.X06

Im RIS seit

02.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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