RS Vwgh 2001/6/6 97/09/0222

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Veröffentlicht am 06.06.2001
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Index

64/03 Landeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/06 Schulunterricht

Norm

LDG 1962 §29 Abs1;
SchOG 1962 §2;
SchUG 1986 §17 Abs1;

Rechtssatz

Seine durch die ihm übertragenen Aufgaben zukommende besondere Verantwortung gebietet dem Lehrer bei seiner Tätigkeit, die in § 2 SchOG 1962 normierte Aufgabe der Schule in seinem gesamten Verhalten zu wahren und von Handlungen und Vorgangsweisen Abstand zu nehmen, die diese Ziele gefährden oder in Frage stellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997090222.X03

Im RIS seit

14.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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