RS Vwgh 2001/6/6 98/09/0016

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Veröffentlicht am 06.06.2001
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;

Rechtssatz

Zu den Arbeitsbedingungen, deren künftige Einhaltung die Behörde in ihre Prognoseentscheidung im Rahmen des § 4 Abs. 3 Z. 4 AuslBG einzubeziehen hat, gehört die gesamte Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb und insbesondere auch die Arbeitszeit (Hinweis VwGH E 6. September 1993, Zl. 93/09/0137).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090016.X05

Im RIS seit

02.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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