RS Vwgh 2001/6/7 98/15/0037

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Veröffentlicht am 07.06.2001
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §36;
GewStG §11 Abs3;

Rechtssatz

Um die Voraussetzungen der Begünstigungsbestimmungen des § 36 EStG 1988 und des § 11 Abs 3 GewStG zu erfüllen, muss der Schuldennachlass "zum Zweck der Sanierung" im Rahmen eines Sanierungskonzeptes erfolgt sein. Nicht bloß das Ergebnis des Schuldenerlasses, sondern die objektivierbaren Beweggründe hiefür sind von maßgebender Bedeutung (Hinweis E 20. April 1999, 98/14/0120; E 15. September 1999, 94/13/0044).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150037.X03

Im RIS seit

31.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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