RS Vwgh 2001/6/20 95/08/0328

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Veröffentlicht am 20.06.2001
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §1091;
ABGB §1175;
ABGB §825;
BSVG §2 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Der Umstand, dass ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts den in seinem Eigentum stehenden Drittelanteil einer land(forst)wirtschaftlichen Betriebsliegenschaft verpachtet, vermag für sich allein an der Versicherungspflicht dieses Gesellschafters nach dem BSVG nichts zu ändern: Ein Pachtvertrag an ideellen Anteilen von Liegenschaften kann nämlich schon der Sache nach rechtlich nicht wirksam abgeschlossen werden, weil ein Gebrauchsrecht an ideellen Miteigentumsanteilen begrifflich nicht möglich ist (Hinweis OGH 3 Ob 600/89 = RZ 1992/36).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995080328.X04

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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